Das Energie-Cluster Energy Saxony verbindet Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus Sachsen zu einem schlagkräftigen Netzwerk. Die Tätigkeiten basieren auf vier Säulen.
Initiierung von FuE-Verbundprojekten
Bildung von Projektkonsortien und Arbeitskreisen
Transferveranstaltungen
Innovations- und Projektmanagement
Antragsunterstützung
Kommunikations- und Informationsplattform
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Medienwirksame Inbetriebnahmen
Konferenzen und Workshops
Messeauftritte
Vermittlung von Kooperations- und Geschäftspartnern
Delegationen in Zielländer
Matchmaking-Events
Markteinführungsprogramme
Messeauftritte
Initiierung und Moderation eines Diskussionsprozesses zu Energiewende und Zukunftstechnologien
Dialog mit politischen Entscheidungsträgern
Akzeptanzkommunikation
Branchenmonitor Sachsen
Energy Saxony richtet sich schwerpunktmäßig an Unternehmen und Forschungseinrichtungen der sächsischen Energiebranche. Unsere Mitglieder bieten darüber hinaus auch Beratungs- und Dienstleistungen zu Querschnittsthemen an, sodass das Cluster als Ansprechpartner für unterschiedlichste Fragestellungen fungiert. Im Rahmen einer Mitgliedschaft bietet der ENERGY SAXONY ThinkTank zudem Unterstützungsleistungen für Unternehmen auf dem Weg zum klimafreundlichen und ressourceneffizienten Fabrikbetrieb sowie Lösungsansätze für Vertreter der Immobilienwirtschaft, die an einer energetischen Gebäudeoptimierung interessiert sind.
Senden Sie Ihren ausgefüllten Mitgliedsantrag an info@energy-saxony.net. Der jährliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter (Beitragsordnung). Der Jahresbeitrag für Forschungsinstitute und öffentliche Einrichtungen beträgt 1.000 €. Der Beitritt vollzieht sich idealerweise zu Monatsbeginn. Bei Vereinsbeitritt im zweiten Halbjahr wird für das Beitrittsjahr nur der halbe Jahresbeitrag erhoben.
Sie möchten die Mehrwerte einer Mitgliedschaft im Energy Saxony e.V. im Rahmen einer kostenfreien sechsmonatigen Probemitgliedschaft unverbindlich testen? Wenn Sie diese Option auf unserem Mitgliedsantrag ankreuzen, besteht für Sie ein Sonderkündigungsrecht bis spätestens zwei Wochen vor Ablauf der sechs Monate nach Beitritt. Bei Ausbleiben der fristgerechten Kündigung geht die Probemitgliedschaft in eine Vollmitgliedschaft mit Beitragspflicht über.
Wir beantworten gern Ihre Rückfragen telefonisch, per E-Mail oder im Rahmen einer unserer Veranstaltungen.