15.12.2016
TÜV SÜD-Innovationspreis 2017 - ein Siegel fürs Zukunftspotenzial
Die wichtigsten Eckdaten für Bewerber:
Der Innovationspreis richtet sich an KMU in den TÜV SÜD-Stammgebieten Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen, die ein Produkt, eine Verfahrensinnovation oder eine technologieorientierte Dienstleistung entwickelt haben. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit mit einer Universität oder einer anderen außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtung (bspw. der Helmholtz-, Max-Planck- oder Fraunhofer Gesellschaft), mit der sich das Unternehmen gemeinsam bewirbt. Der Sitz der wissenschaftlichen Seite spielt keine Rolle. Die eingereichten Innovationen können aus allen Branchen kommen. Die Markteinführung des Produktes oder der Dienstleistung sollte innerhalb der letzten drei Jahre erfolgt sein, der Jahresumsatz des Unternehmens maximal 50 Millionen Euro betragen.
Firmen können sich bis zum 24. Februar 2017 hier für den Preis bewerben.
Kriterien für die Bewertung sind außerdem:
ein hoher Innovationsgehalt (Neuheit, Produktreife und Zukunftsorientierung),
der erkennbare Nutzen (Effizienzsteigerung, Profitabilität, Synergieeffekte),
die Mittelstandseignung (Relevanz für kleine Unternehmen) sowie
die Praktikabilität und erfolgreiche Umsetzung.
Der Sieger wird von einer hochrangigen Jury ermittelt. Mitglieder der Jury sind:
Dr. Manfred Wittenstein, Aufsichtsratsvorsitzender der Wittenstein AG
Professor Hans Müller-Steinhagen, Rektor der TU Dresden
Dr. Volker Meyer-Guckel, Stellvertretender Generalsekretär des Stifterverbands
Reiner Block, Geschäftsführer TÜV Hessen
Hermann Mund, Vorsitzender des Kuratoriums der TÜV SÜD Stiftung
Professor Ernst Schadow, Verwaltungsratsvorsitzender TÜV SÜD e.V.
Thomas Busch, Vorsitzender des TÜV SÜD Konzernbetriebsrates.
Die Preisverleihung wird im Rahmen des TÜV SÜD-Forums im Juli 2017 in München stattfinden.
Ausführliche Informationen unter: http://www.tuev-sued.de/tuev-sued-konzern/tuev-sued-in-deutschland/messen-und-kongresse/tuev-sued-innovationspreis-2017