15.05.2023

Netzwerk Reallabore: Ausblick zur geplanten Konsultation zum Reallabore-Gesetz

Zu Beginn dieses Jahres wurde der Prozess zur Erarbeitung eines Reallabore-Gesetzes (Auftrag des Koalitionsvertrages, hier das BMWK-Konzept) gestartet. Im Sommer 2023 soll nun eine breit angelegte öffentliche Stakeholder-Konsultation dazu stattfinden, wobei das Netzwerk Reallabore eine zentrale Rolle spielen wird. Derzeit entsteht ein „Grünbuch Reallabore“, das die Grundlage für die Konsultation bilden soll. Es beinhaltet die Vorschläge für die vier Elemente des Konzepts für ein Reallabore-Gesetz – für übergreifende Standards und neue rechtliche Möglichkeiten für Reallabore, einen Experimentierklauseln-Check und einen One-Stop-Shop. Der One-Stop-Shop Reallabore könnte in Zukunft die Angebote dieses Netzwerks erweitern und vertiefen. Daneben könnte die vielseitige Expertise im Netzwerk auch für die Beratung von Reallaboren (Fachgruppen und Mentoringprogramm) durch den OSS eingebunden werden.

Neben den Vorschlägen wird das Grünbuch umfassend Raum für Ihre Ideen bieten. Die Vorschläge aus der Konsultation, die ggf. in Fachworkshops vertieft werden können, gehen im Anschluss in die Erarbeitung eines Referentenentwurfs für ein Reallabore-Gesetz ein.

Neue Möglichkeiten im EU-Recht

Seitdem der Rat der Europäischen Union im November 2020 auf Vorschlag des BMWK Schlussfolgerungen zu Reallaboren und Experimentierklauseln verabschiedet hat, ist viel passiert. Wie vom Rat gefordert, hat die Europäische Kommission für zahlreiche Bereiche Regelungen für neue Reallabore vorgeschlagen. Die Bundesregierung setzt sich für eine ambitionierte Umsetzung in Deutschland und Europa ein.

  • Als Teil der EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz soll es in Zukunft möglich sein, dass Unternehmen KI-Technologien im Reallabor erproben. Hierzu hat die Bundesregierung in den Beschluss des Rates u.a. eingebracht, dass die Unternehmen Unterstützung und zusätzliche rechtliche Möglichkeiten im Reallabor erhalten. Nach dem in Kürze erwarteten Beschluss des Europäischen Parlaments werden die Trilog-Verhandlungen zur Verordnung beginnen.

  • Im März 2023 hat die EU-Kommission den „Net Zero Industry Act“ veröffentlicht, der einen vereinfachten Rahmen für Investitionen in saubere Technologien zur Erreichung der Klimaneutralität bieten soll – u.a. durch Reallabore für die Erprobung innovativer Technologien.

  • Damit in Zukunft emissionsarme Zukunftstechnologien im Bereich der Industrieanlagen im Realbetrieb getestet werden können, hat die Kommission eine neue Experimentierklauseln im Entwurf der EU-Industrie-Emissionsrichtlinie verankert.

  • Unter Regie der EU-Arzneimittelbehörde sollen zukünftig innovative Arzneimittel im Reallabor kontrolliert erprobt werden können – so der Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts von April 2023.

  • Auch zur Erprobung digitaler grenzüberschreitender Verwaltungsleistungen soll es in Zukunft Reallabore geben. Das schlägt die EU-Kommission im Interoperable Europe Act vor.

  • Zur Erprobung innovativer Verfahren und Produkte auf Basis der Distributed Ledger Technologie hat die EU-Kommission im Februar 2023 ein europäisches Blockchain-Reallabor ins Leben gerufen.

Wenn Sie an der anstehenden Konsultation zum Reallabore-Gesetz interessiert sind, können Sie sich mit einer formlosen Email an reallabore@bmwk.bund.de in den Netzwerk-Verteiler aufnehmen lassen.

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