Stromsteuerfrist 2022 - Was bis zum 31. Mai zu tun ist
Nachdem früher die Stromsteuer für Wind- und Solarparks in vielen Fällen bei Betreibern und Hauptzollämtern ein Schattendasein führte, ist sie seit einigen Jahren mit voller Wucht in der Branche angekommen. Die Hauptzollämter schreiben viele Betreiber inzwischen auch proaktiv an, nachdem sie diese im Marktstammdatenregister identifiziert haben, und verlangen Auskunft zu stromsteuerlichen Verhältnissen. Die stromsteuerrechtlichen Themen sind dabei häufig für viele Betreiber nur schwer verständlich – und die angeforderten Formulare umso mehr. Die Veranstaltung richtet sich an Sachverständige, Hersteller von Windenergieanlagen, Anwälte und Juristen, Investoren, kaufmännische Betriebsführer, Projektierer, Stadtwerke sowie Hersteller von Kleinwindanlagen.
Im Webinar werden folgende Fragen behandelt:
Windparkbetreiber, Poolinggemeinschaften, Infrastruktur- und UW-Gesellschaft: Wer hat welche Pflichten?
Welche Strommengen sind zu versteuern und wie kann man diese ermitteln?
Welche Formulare müssen ausgefüllt werden und was gilt es dabei zu beachten?
Was passiert, wenn ich mich jetzt erstmals kümmere oder in den Vorjahren Fehler passiert sind?
Termin:
25.04.2022, 14:00 bis 15:45 Uhr | Online
Anmeldung:
Die Anmeldung ist hier möglich.
Kontakt für Rückfragen:
030 20 164 222