Start in die Kommunale Wärmeplanung
Eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine informelle Planung auf Gemeindeebene und ein zentraler Baustein der Energiewende vor Ort unter Berücksichtigung zukünftiger Klimaneutralität und Versorgungssicherheit. Die KWP soll den kommunalen Hauptakteuren als strukturelle Leitplanke für die zukünftige Stadt- und Wärmeplanung dienen. Ziel einer KWP ist es, für die Gemeinden eine ökologische, ökonomische, sozial verträgliche und versorgungssichere Wärmelösung als langfristige Perspektive darzustellen und Maßnahmen bzw. Umsetzungsoptionen aus Sicht der Gemeinde zu benennen. Hierfür werden die individuellen Randbedingungen jeder Kommune für die Zeithorizonte 2030, 2035, 2040 und 2045 bewertet, dabei insbesondere im Hinblick auf:
Zustand und Kapazitätsreserven der vorhandenen Infrastruktur
Dekarbonisierungsoptionen in Abhängigkeit der Gemeindegröße
Spezifische CO2-Emissionen und deren Entwicklung ausgewählter Energieträger
Kommunale Daseinsvorsorge im Hinblick auf die Gesamtheit der Maßnahmen und Effekte eines kommunalen Wärmeplans
Kriterien zur Abschätzung von EE-Potenzialen
Eigenschaften der Nutzung von EE-Energien
Abwärmepotentialen
Wirtschaftliche Randbedingungen
Die hierfür erforderliche gesetzliche Grundlage bildet das in Vorbereitung befindliche Wärmeplanungsgesetz (WPG). Dieses soll geplant am 01.01.2024 in Kraft treten und verpflichtet alle Kommunen zur Erstellung einer KWP bis spätestens 30.06.2028.
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 2 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 2 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 2 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Termin:
12.12.2023, 10:00 bis 11:30 Uhr | online (Zoom)
Anmeldung:
Die Anmeldung ist hier möglich.
Kontakt für Rückfragen:
SAENA - Sächsische Energieagentur GmbH
Renée Theesen
renee.theesen@saena.de
0351 491 031 86