Per Antrag zur Körperschaftsbesteuerung - Das neue Optionsmodell nach dem KöMoG

Das Körperschaftsteuerrecht wird aktualisiert. Schneider + Partner informieren, welche Chancen sich für Personengesellschaften ergeben.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG), das am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, wurde unter anderem ein sogenanntes Optionsmodell für Personengesellschaften eingeführt. Dieses sieht für Personengesellschaften die Möglichkeit vor, sich für Zwecke der Ertragsteuern wie eine Körperschaft behandeln zu lassen. Durch dieses Optionsmodell sollen Nachteile der Personengesellschaftsbesteuerung beseitigt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Personengesellschaft gestärkt werden.

Während bei einer Personengesellschaft die Gesamtsteuerbelastung — unabhängig von einer Ausschüttung — im Regelfall bis zu rund 50 % beträgt, beläuft sich die Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft auf rund 30 %. Im Rahmen des Webinars gibt die Referentin Frau Dr. Sybille Wünsche, Steuerberater bei Schneider + Partner, einen Überblick über die einzelnen Voraussetzungen und die daraus resultierenden Rechtsfolgen. Auch die auf dem Weg zurück zur Mitunternehmerbesteuerung (Rückoption) sowie weitere mit dem Optionsmodell zu beachtende Themen wie beispielsweise die Behandlung von Gewinnanteilen oder Leistungsbeziehungen zwischen der optierenden Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern werden aufgezeigt und Chancen und Risiken des Optionsmodells beleuchtet.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Um Anmeldung bis zum 4. November 21 wird gebeten.

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Veranstaltung ist bereits vorüber

Veranstalter

Schneider + Partner GmbH Lortzingstraße 37
01307 Dresden
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Ansprechpartner

Katja Springer 0351 34078-0 Katja.Springer@sup-dresden.de