Klimaschutz im Bundestag: Herausforderung Biomassestrategie
Laut Koalitionsvertrag soll die „Bioenergie in Deutschland eine neue Zukunft haben. Dazu werden wir eine nachhaltige Biomasse-Strategie erarbeiten.“
Dazu hat die Bundesregierung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und beim Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Erarbeitung einer Biomassestrategie in Auftrag gegeben.
Eine solche Strategie hat neben der Frage zur Bioenergie weitreichende Fragestellungen zu beantworten, u.a.
Ist man sich im Grundsatz über eine Kaskadennutzung – Nahrungsmittel vor stofflicher Nutzung vor energetischer Nutzung einig?
Wieviel Biomasse darf zukünftig noch verbrannt werden, welche Rolle werden Pelletöfen, die Verbrennung von Holzhackschnitzel, Biogas, Biomethan und Pyrolyseanlagen (Stichwort Pflanzenkohle, Negativemissionen) mit welchen Eingangsstoffen in welchem Umfang spielen?
Dürfen Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln hergestellt werden?
Welche Rolle spielt die Reduktion der Tierbestände in Deutschland und in der Folge freiwerdende Flächen für eine Biomassestrategie und bis wann?
Welche Rolle darf zukünftig Kraftfutter aus Übersee noch spielen?
Wieviel kann Biomasse zu negativen Emissionen beitragen?
Ist der im Interesse eines gesunden Bodens und einer gesunden Landwirtschaft wichtige Humusaufbau für Negativemissionen geeignet?
Wieviel Wiedervernässung von organischen Böden (Mooren) werden notwendig und ermöglicht (Moorschutzstrategie)?
Wie werden Paludikulturen auf wieviel geeigneten Flächen gefördert, wie können die Wertschöpfungsketten aufgebaut/gestärkt werden?
Wieviel Wasserrückhaltung in der Landschaft wird notwendig, um Auswirkungen der Klimakrise auszugleichen?
Welche Rolle können Dach-PV, Agri-PV und (Freiflächen PV) etc. zum Ausgleich von Energiepflanzen (z.B. Mais) spielen?
Wieviel Arten- und Biotopschutz auf wieviel % der Fläche mit welchen Konsequenzen braucht es innerhalb einer nachhaltigen Biomassestrategie?
Welche Rolle darf eine Kompensationslogik spielen, die eine Verrechnung von Emissionsreduktionen, Renaturierung natürlicher Senken und zusätzlicher Senken vornimmt?
Welche der Fragen müssen ordnungsrechtlich geregelt werden, welche müssen durch finanzielle Anreize gelöst und welche können dem Markt überlassen werden?
Termin:
28.09.2022, 18:00 bis 19:30 Uhr | Online
Anmeldung:
Die Anmeldung ist hier bis zum Tag der Veranstaltung möglich.
Kontakt für Rückfragen:
info@klimaschutz-im-bundestag.de
0761 45893277