EU-Webinar zur ersten RFNBO-Auktion

Die Auktion für RFNBO-Wasserstoffproduzenten wird in Kürze eröffnet. Hier erfahren Sie, was Sie erwartet.

Die Bedingungen für die bevorstehende Pilotauktion für RFNBO-Wasserstoffproduzenten, die voraussichtlich am 23. November 2023 beginnen wird, wurden veröffentlicht. Diese Auktion wird ein wichtiger Schritt zur Ausweitung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff in der EU sein. Um Fragen zu klären, bietet die Generaldirektion Klimapolitik ein englischsprachiges Webinar an.

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Termin:

05.10.2023, 10:00 bis 11:00 Uhr | online

Anmeldung:

Die Anmeldung ist hier bis zum 5. Oktober möglich.

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Was sind RFNBO und wie stehen sie im Zusammenhang mit erneuerbarem Wasserstoff?

„RFNBO“ sind flüssige oder gasförmige erneuerbare Brenn- bzw. Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs. Es handelt sich um eine Produktgruppe erneuerbarer Brenn- bzw. Kraftstoffe im Sinne der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Artikel 2 Nummer 36). Diese Brenn- bzw. Kraftstoffe werden aus anderen erneuerbaren Energiequellen als Biomasse hergestellt. Gasförmiger erneuerbarer Wasserstoff, der durch Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen in einen Elektrolyseur erzeugt wird, gilt daher als RFNBO. Gleichzeitig gelten flüssige Brenn- bzw. Kraftstoffe wie Ammoniak, Methanol oder E-Fuels als RFNBO, wenn sie aus erneuerbarem Wasserstoff hergestellt werden.

Bislang gelten RFNBO nur als im Verkehr eingesetzte Brenn- bzw. Kraftstoffe, die nur dann zu den europäischen Zielen im Bereich der erneuerbaren Energien beitragen, wenn sie für den Verkehrssektor verwendet werden. Die Kommission hat jedoch in ihrer Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vom Juli 2021 vorgeschlagen, dass RFNBO auf die Ziele Europas im Bereich der erneuerbaren Energien angerechnet werden sollten, unabhängig davon, in welchem Sektor sie verbraucht werden.

Erneuerbarer Wasserstoff, der aus Biomasse (z. B. Biogas) hergestellt wird, gilt nicht als RFNBO, sondern fällt unter die Definition von „Biomasse-Brennstoffen“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Bereits jetzt können Biomasse-Brennstoffe auf die Ziele Europas im Bereich der erneuerbaren Energien angerechnet werden, sofern sie die einschlägigen Nachhaltigkeitsstandards erfüllen.

RFNBO werden nur dann auf das EU-Ziel für erneuerbare Energien angerechnet, wenn sie im Vergleich zu fossilen Brennstoffen Treibhausgaseinsparungen von mehr als 70 % erzielen, was dem gleichen Standard entspricht wie für erneuerbaren Wasserstoff aus Biomasse. (Quelle)

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