22.09.2016

Richtlinie zur Fördermaßnahme "Innovationsräume Bioökonomie" des BMBF veröffentlicht

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine Bekanntmachung zur Fördermaßnahme "Innovationsräume Bioökonomie" im Rahmen der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" veröffentlicht. Das Ziel der Förderung ist es, Forschungsergebnisse umfassender als bisher zu nutzen und Innovationen anzustoßen, die Bausteine eines gesamtgesellschaftlichen Wandlungsprozesses im Sinne der Bioökonomie werden. Ideenskizzen können bis zum 17. Februar 2017 eingereicht werden.

Die Erfordernisse des Klima- und Umweltschutzes sowie die weiter wachsende Weltbevölkerung tragen dazu bei, dass die vornehmlich auf fossilen Ressourcen basierte Wirtschaftsweise an ihre natürlichen Grenzen stößt. Die Bioökonomie mit der wissensbasierten Erzeugung und nachhaltigen Nutzung nachwachsender Ressourcen wird vor diesem Hintergrund an Bedeutung gewinnen.

Das Ziel der Förderung ist es, Forschungsergebnisse umfassender als bisher zu nutzen und Innovationen anzustoßen, die Bausteine eines gesamtgesellschaftlichen Wandlungsprozesses im Sinne der Bioökonomie werden. Die wissenschaftlichen Voraussetzungen hierzu sind in Deutschland hervorragend. Ein großes Potenzial an neuen Ideen ist vorhanden. Oftmals finden jedoch nicht die passenden Partner aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zusammen, um diese Ideen aufzugreifen und branchenübergreifend für Innovationen zu nutzen. Daher sollen – mit Unterstützung des BMBF – Initiatoren Innovationsräume der Bioökonomie neu definieren, gestalten und aufbauen. Diese dienen der Entwicklung einer Innovationskultur, die neue Formen der Zusammenarbeit für die biobasierte Wirtschaft entwickelt.

Die Einbindung von Mittelstand und Großindustrie in die Innovationsräume ist von erheblicher Bedeutung, denn für einen Wandel zur biobasierten Wirtschaft muss die Bioökonomie eine breitere Palette von Verfahren, Produkten und Dienstleistungen entwickeln und Unterstützer und Anwender derselben finden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union

Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines Verbundprojekts treffen Absprachen zum Umgang mit gewerblichen Schutz- und Urheberrechten und regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten" zu entnehmen, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF; Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Einreichungsfrist

Einreichungsfrist zur Vorlage der Ideenskizzen ist der 17. Februar 2017. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet ein­gehende Ideenskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Weiter Informationen zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier.