28.09.2016

Förderrichtlinie Elektromobilität zur strategischen Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt kommunale Elektromobilitätskonzepte einschließlich der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und dem Aufbau von Ladeinfrastrukturen sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen.

Der Förderaufruf 9/2016 zielt auf anwendungsorientierte Forschungs- und Demonstrationsvorhaben zur strategischen Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen ab. Im Mittelpunkt stehen folgende vier inhaltliche Schwerpunkte:

  • Entwicklungsvorhaben zur Weiterentwicklung von Batteriebussen einschließlich innovativer bzw. standardisierter Ladetechnologien,

  • Elektrifizierung in den Bereichen Güter-/ Wirtschaftsverkehr und City-Logistik,

  • Praxis- bzw. Technologievorhaben hinsichtlich der fahrzeugseitigen und verkehrspolitischen Anforderungen bei der Integration von Erneuerbaren Energien in den Verkehrssektor und zur Vernetzung von Ladeinfrastruktur und Elektrofahrzeugen,

  • Innovationen zur Unterstützung der Elektrifizierung im Bereich der Sonderverkehre, z.B. an Flughäfen, Häfen und Logistikzentren sowie Anwendungen im Bereich der Schifffahrt.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, kommunale Unternehmen und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen oder gemeinnützigen Zwecken dienen, sowie im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur bei Vorliegen besonderer Gründe eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Voraussetzungen

Zur Durchführung des Vorhabens muss der Zuwendungsempfänger eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Die Antragsteller müssen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung ihres Vorhabens verfügen.

Die geplante Verwertung der Forschungsergebnisse ist darzulegen, eine Umsetzung ist anzustreben und entsprechend nachzuweisen.

Vorhaben von Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und des Antragstellers.

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Antragsverfahren

Das Förderverfahren für die Beantragung auf Gewährung von Investitionszuschüssen für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur sowie für Umweltstudien ist einstufig. Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist das Antragsverfahren zweistufig.
Zur Umsetzung des Programms werden Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten veröffentlicht.

Im Rahmen des Förderaufrufs 9/2016 können Projektanträge zum Förderschwerpunkt Forschung und Entwicklung bis zum 29. Oktober 2016 bei dem

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich
Fachbereich ERG5
Zimmerstraße 26–27
10969 Berlin
Tel. (0 30) 2 01 99-4 31
E-Mail: ptj-erg5@fz-juelich.de
Internet: http://www.ptj.de

eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.