02.08.2016

Neue Förderinitiative des BMBF "Innovative Hochschule"

Die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ nimmt die – neben Forschung und Lehre – dritte Mission „Transfer und Innovation“ in den Blick und richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Universitäten sowie an Fachhochschulen und ist mit bis zu 550 Millionen Euro für zwei Auswahlrunden à fünf Jahre ausgestattet.

In unserer vielfältigen Hochschullandschaft entstehen täglich neue Ideen, neues Wissen und neue Technologien. Der enge und wechselseitige Austausch von Hochschulen mit Akteuren aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft ist deshalb ein bedeutender Motor für Innovationen. Damit diese technologischen und sozialen Innovationen aus den Hochschulen auch in Zukunft die treibende Kraft für unseren Wohlstand und unsere Lebensqualität sind, haben Bund und Länder die Initiative „Innovative Hochschule“ zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers beschlossen. Die „Innovative Hochschule“ trägt damit dazu bei, dass aus Erkenntnissen der Forschung in allen Wissenschaftsdisziplinen noch effizienter kreative Lösungen für die drängenden Herausforderungen unserer Zeit werden.

Stärkung der Hochschulen im regionalen Innovationssystem

Die „Innovative Hochschule“ fördert den strategischen Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren und stärkt damit die strategische Rolle der Hochschulen im regionalen Innovationssystem.

Die „Innovative Hochschule“ richtet sich an Hochschulen, die bereits über eine kohärente Strategie für ihre Interaktion mit Wirtschaft und Gesellschaft sowie Strukturen und Erfahrungen im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer verfügen. Sie erhalten durch die Förderung die Möglichkeit,

  • ihr Profil im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer der gesamten Hochschule oder ausgewählter thematischer Bereiche der Hochschule strategisch weiterzuentwickeln und umzusetzen,

  • ihre Transferstrukturen zu optimieren,

  • ihre Vernetzung mit dem regionalen Umfeld zu stärken,

  • etablierte Instrumente für den Transfer strategisch auszurichten sowie

  • insbesondere innovative Formen der Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft auf- bzw. auszubauen.

Förderung durch Bund und Länder: 550 Millionen bis 2027

Die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ ist mit bis zu 550 Millionen Euro für zwei Auswahlrunden à fünf Jahre ausgestattet und richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Universitäten sowie Fachhochschulen. Mindestens die Hälfte der Fördermittel und mindestens die Hälfte der Förderfälle sollen auf Fachhochschulen oder Verbünde unter Koordination einer Fachhochschule entfallen.

Antragsberechtigt sind:

  • staatliche Hochschulen sowie staatlich anerkannte Hochschulen, die staatlich refinanziert werden

  • Anträge von Hochschulverbünden sind möglich. Für Einzelanträge von Hochschulen stehen jährlich bis zu 2 Millionen Euro zur Verfügung – für Verbundanträge von Hochschulen bis zu 3 Millionen Euro.

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungs- und Forschungseinrichtungen oder gemeinnützige Organisationen und Vereine, wenn der Antrag im Rahmen eines gemeinsamen Antrags mit einer Hochschule oder eines Verbundes von Hochschulen in räumlicher Nähe stattfindet. In diesem Fall müssen die Hochschulen mindestens 70% der Fördermittel erhalten

Über die Förderung der beantragten Vorhaben entscheidet ein unabhängiges Auswahlgremium in einem wissenschaftsgeleiteten Wettbewerbsverfahren.

Termine und Fristen

  • Frist für die Einreichung ist der 28. Februar 2017

  • 18. August 2016: Informationsveranstaltung in Bonn

  • 30. August 2016: Informationsveranstaltung in Berlin

  • 21. September 2016: Informationsveranstaltung in Berlin

Alle Informationsveranstaltungen finden in der Zeit von 10:30 bis 13:00 Uhr in den Räumen des BMBF statt. Sie können sich jeweils bis zu 3 Arbeitstage vor der jeweiligen Veranstaltung anmelden.

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